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Wissenswertes

BGR 133 zurückgezogen

Mit Rundschreiben vom 12.09.2013 hat die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung die BGR / GUV-R 133 offiziell zurückgezogen:

Im Zuge der Verschlankung und Verzahnung des Arbeitsschutzrechts haben Staat und Unfallversicherung vereinbart, die neue Regel für Arbeitsstätten (ASR) zum Thema „Maßnahmen gegen Brände“ im sogenannten Kooperationsmodell, in enger Abstimmung mit der gesetzlichen Unfallversicherung, zu entwickeln. Im Rahmen dieses Kooperationsmodells wurden die wesentlichen Inhalte der Regel „Ausrüstung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern“ (BGR/GUV-R 133) in die neue Regel für Arbeitsstätten „Maßnahmen gegen Brände“ (ASR A 2.2) übernommen. Weiterhin haben Staat und Unfallversicherung vereinbart, mit der Veröffentlichung der Regel für Arbeitsstätten im Gemeinsamen Ministerialblatt die Zurückziehung der BGR/GUV-R 133 einzuleiten, um Doppelregelungen zu vermeiden. Die neue Regel für Arbeitsstätten „Maßnahmen gegen Brände“ (ASR A 2.2) ist zwischenzeitlich im Gemeinsamen Ministerialblatt erschienen (November 2012, S. 1225). Die Regel „Ausrüstung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern“ (BGR/GUV-R 133) ist somit vereinbarungsgemäß zurückzuziehen. Sowohl das zuständige Sachgebiet „Betrieblicher Brandschutz“ als auch der Fachbereich „Feuerwehren, Hilfeleistungen, Brandschutz“ der DGUV haben der geplanten Zurückziehung zugestimmt. Der Grundsatzausschuss Prävention des Vorstandes der DGUV hat daher in seiner Sitzung 3/2013 am 20.08.2013 beschlossen, die Regel „Ausrüstung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern“ (BGR/GUV-R 133) mit sofortiger Wirkung zurückzuziehen.

Quelle: Sifaboard.de

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