von Redakteur
Die Anforderungen an eine Brandsicherheitswache

Brandgefahren erkennen, Gegenmaßnahmen einleiten und Schadensfällen vorbeugen: Die Aufgaben einer Brandsicherheitswache sind vielfältig. Doch in welchen Fällen ist ihr Einsatz eigentlich vorgesehen? Und unter welchen Voraussetzungen können private Dienstleister die Aufgaben der Feuerwehr übernehmen? Wir fassen die wichtigsten Informationen zusammen.
Brandsicherheitswachen: Gesetzliche Vorschriften
Ob Messe oder Sportveranstaltung, Konzert oder Open-Air-Party: Immer, wenn viele Menschen zusammenkommen und eine erhöhte Brandgefahr besteht, verlangt der Gesetzgeber den Einsatz einer Brandsicherheitswache. Details, etwa bezüglich der Versammlungsgröße, regelt das jeweilige Landesrecht. In Berlin etwa ist die Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättV) maßgeblich. Hier heißt es unter anderem in § 41:
"Bei jeder Veranstaltung auf Großbühnen sowie Szenenflächen mit mehr als 200 Quadratmetern
Grundfläche muss eine Brandsicherheitswache der Feuerwehr anwesend sein."
Im letzten Satz wird deutlich, dass der Gesetzgeber grundsätzlich davon ausgeht, dass die örtliche Feuerwehr die Brandsicherheitswache stellt. Doch auch der Einsatz von Dienstleistern ist möglich:
"Eine Brandsicherheitswache der Feuerwehr ist nicht erforderlich, wenn die Brandschutzdienststelle
dem Betreiber bestätigt, dass er über eine ausreichende Zahl ausgebildeter Kräfte
verfügt, die die Aufgaben der Brandsicherheitswache wahrnehmen."
Darüber, wie Groß die „ausreichende Zahl ausgebildeter Kräfte“ jeweils aussieht, entscheidet nach wie vor die örtliche Brandschutzbehörde. Für die tatsächliche Durchführung der Brandsicherheitswache können Veranstalter jedoch Unternehmen beauftragen.
Was beim Einsatz von Privatunternehmen zu beachten ist
Bei der Beauftragung von privaten Dienstleistern ist vor allem dafür Sorge zu tragen, dass das gestellte Personal über die notwendigen Qualifikationen verfügt. Im Klartext bedeutet das:
- Sogenannte Wachposten müssen – mindestens – aktive Mitglieder einer Gemeinde- oder Werkfeuerwehr sein und eine abgeschlossene Grundausbildung oder eine Ausbildung zum Truppmann vorweisen können.
- An die verantwortlichen Wachhabenden werden noch höhere Anforderungen gestellt: Hier sind die Ausbildung zum Trupp- oder Gruppenführer sowie eine mehrjährige Erfahrung als Wachposten obligatorisch.
Darüber hinaus muss eine Brandsicherheitswache über die notwendige Ausrüstung (Löschgeräte, Fahrzeuge etc.) verfügen.
Dass der Gesetzgeber derart hohe Qualifikationen fordert, hat seine Berechtigung. Einerseits kann nur so ein verlässlicher vorbeugender Brandschutz und eine fachgerechte Brandbekämpfung sicher gestellt werden. Andererseits gewährleistet der Einsatz geschulter Kräfte eine professionelle Kommunikation mit der örtlichen Feuerwehr.
Bei GPDS vermitteln wir ausschließlich erfahrene Mitglieder verschiedener Feuerwehren. Mit den zuständigen Behörden in Berlin und Brandenburg arbeiten wir seit vielen Jahren zusammen, so dass Veranstaltungen stets reibungslos funktionieren.