Inertisierung: Maßnahme des vorbeugenden Brandschutzes

Wenn Kraftfahrzeuge in geschlossenen Räumen ausgestellt werden, bedarf es besonderer Sicherheitsmaßnahmen – insbesondere im Sinne des vorbeugenden Brandschutzes. Ein wichtiger Aspekt ist in diesem Zusammenhang die Inertisierung: Durch die Zufuhr von so genannten Inertgasen wird der Sauerstoffanteil im Fahrzeugtank auf ein Niveau abgesenkt, dass die Gefahr von Verbrennungsreaktionen minimiert.

Gefahren in Fahrzeugtanks

In Kraftstofftanks können explosive Gemische entstehen. Insbesondere die Präsenz von Sauerstoff stellt ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar: Der buchstäbliche "Funke" genügt, um eine Explosion zu verursachen. Die wichtigste Gegenmaßnahme ist die sogenannte Inertisierung.

Die Inertisierung

Die Inertisierung von Kraftstofftanks erfolgt als präventive Brandschutz- und Explosionsschutzmaßnahme gemäß BetrVO, 11. GPSGV, TRBS und MVstättVO, zu Ausstellungszwecken von Kraftfahrzeugen in geschlossenen Räumen. Es wird ein Gaspolster aus Inertgas über einer brennbaren entzündlichen Flüssigkeit aufgebracht und somit die Bildung einer explosionsfähigen Atmosphäre vermieden (Vermeidung des Explosionsdreiecks: "Beschleierung"). Dieses Gaspolster hat eine maximale Bestandsdauer von 72 Stunden.

Die Fahrzeuge dürfen nach dem Inertisierungsvorgang nicht mehr bewegt werden.

Des Weiteren ist es ratsam bei den ausgestellten Kraftfahrzeugen die Stromzufuhr durch Demontage der Batterie zu unterbrechen um Zündfunken zu verhindern.

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